Gütesiegel des Arbeitskreises Bürgerstiftungen

Eine Stiftung mit Ihrem Namen

Sie tragen sich selbst mit dem Gedanken eine Stiftung zu gründen? Auch in diesem Fall bietet Ihnen die Bürgerstiftung eine Plattform. So kann ab einem Betrag von Euro 50.000,-- eine Zustiftung als nicht rechtsfähige Stiftung oder Stiftungsfonds unter dem Dach der Bürgerstiftung errichtet und mit dem Namen des Zustifters und dem gewünschten Förderzweck verbunden werden. Die Bürgerstiftung bietet in diesem Fall kostenlos den organisatorischen Rahmen und die Verwaltung und sorgt dafür, dass die Erträge vollständig im Sinne des Stifters verwendet werden.
Bitte sprechen Sie uns an.