Gütesiegel des Arbeitskreises Bürgerstiftungen

Zustiftung

Sie können sich an der Bürgerstiftung als Zustifter beteiligen. Zustiftungen sind bereits ab einem Betrag von Euro 500,-- möglich. Ihre Zustiftung bleibt auf Dauer erhalten und Sie werden durch die Zustiftung Mitglied der Stifterversammlung.

Download: Formular Zustiftungserklärung